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Mit der flächendeckenden Einführung von Regionalbudgets zum 1. Juli 2007 im Land Brandenburg hat die Stadt Brandenburg an der Havel die Möglichkeit erhalten, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Fördermaßnahmen für Arbeitslose, insbesondere Langzeitarbeitslose, nach regionalen Erfordernissen und in Verknüpfung mit Vorhaben der Regionalentwicklung zu entwickeln und durchzuführen. Die Förderung erfolgt auf der Basis eines kommunalen Handlungsleitfadens, der die Nutzung des Regionalbudgets im Kontext regionaler Entwicklungskonzepte darstellt. Darauf aufbauend wurden Zielvereinbarungen mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie abgeschlossen, die Ziele für die jeweilige Förderphase ausweisen. Die umgesetzten Maßnahmen gehen über den Rahmen der nach Sozialgesetzbuch II und III möglichen Instrumente hinaus.